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Kanzlei im Karl-Kurz-Haus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
NIKOLAOS SAKELLARIOU
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zur Person
Nikolaos Sakellariou
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat mir mit Urkunde vom 23.03.2007 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Die Fachanwaltsbezeichnung wird an Rechtsanwälte verliehen, die besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen haben. Hierzu sind über 100 bearbeitete Fälle nachzuweisen sowie ein 120 Zeitstunden umfassender Lehrgang zu absolvieren, bei dem drei fünfstündige Klausuren bestanden werden müssen. Damit ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auf seinem Fachgebiet deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen hat. Zudem besteht die Pflicht, sich jährlich 15 Zeitstunden einschlägig fortzubilden.
Als Stadt- und Kreisrat unterliege ich allerdings einem Vertretungsverbot bei Ansprüchen und Interessen, die gegen die Stadt Schwäbisch Hall oder den Landkreis Schwäbisch Hall gerichtet sind. Das bestimmen § 17 Absatz 3 der Gemeindeordnung und § 13 Absatz 3 Landkreisordnung.
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Abitur:
Bundeswehr:
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Berufstätigkeit:
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Ich interessiere mich für eine Rechtsberatung.
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